Bislang waren allein Krankenhäuser verpflichtet, ihre Patienten geordnet zu entlassen. Sie mussten sich insbesondere um die pflegerische Anschlussversorgung kümmern. Zu einem solchen Entlassmanagement sind nun auch die Rehabilitiationseinrichtungen verpflichtet. Nach einem langen Verhandlungsprozess wurde ein entsprechener Vertrag verabschiedet. Danach sind nunmehr auch Ärzte in Rehaeinrichtungen berechtigt, insbesondere Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel zu verordnen. Entlassungsberichte werden standardisiert. Ziel ist aber vor allem die lückenlose medizinische beziehungsweise pflegerische Versorgung von Rehabilitanden. Der Vertrag tritt zum 1. Februar in Kraft. Es gibt aber eine Übergangsphase für die Reha-Einrichtungen von sechs Monaten.