Ehefrau leistet Sterbehilfe für ihren Mann: Unfallkasse muss dennoch Rente zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Ehefrau leistete für ihren seit Jahren im Wachkoma liegenden Ehemann Sterbehilfe. Strafrechtlich verfolgt wurde sie zwar nicht, aber die Unfallkasse verweigerte ihr dennoch die beantragte Hinterbliebenenrente. Die Kasse berief sich auf eine Vorschrift, nach der Personen, die den Tod eines anderen herbeiführen, keinen Anspruch auf Leistungen haben. Das Bundessozialgericht sah diese Regelung aber nicht als hinderlich an und sprach der Frau, wie bereits die unteren Instanzen, die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Mehr lesen

Urteil: Pflegender Sohn ist unfallversichert

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Sohn pflegt seinen Vater. Dabei erleidet er einen Unfall. Die kommunale Unfallversicherung aus Bayern will jedoch nicht zahlen, weil der Sohn die Pflege erwerbsmäßig übernommen habe. Begründung: Er erhält das Pflegegeld. Und er hatte den Hof des Vaters überschrieben bekommen und sich im Gegenzug zu dessen Pflege verpflichtet. Das Bundessozialgericht (BSG) stärkt in letzter Instanz jedoch die Pflege durch Angehörige. Die Pflege ist hier nicht als erwerbsmäßig anzusehen, die Unfallkasse muss zahlen (Urteil des BSG vom 27.6.2014, Az. B 2 U 9/13 R).

Unfall während Rufbereitschaft: Muss die Unfallversicherung für Pflegekraft zahlen?

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Altenpflegerin hatte Rufbereitschaft und ging während dieser Zeit mit ihrem Hund Gassi. Dabei führte sie ein dienstliches Telefonat anlässlich dessen sie über eine Bordsteinkante stolperte und sich einen Knöchel brach. Die Frage war nun, ob für die Pflegekraft die gesetzliche Unfallversicherung greift. Das Bundessozialgericht (26.6.2014, Az. B 2 U 4/13 R) hat diese Frage zur abschließenden Klärung an das Landessozialgericht zurückgewiesen. Erläutert aber: Es handelt sich hier um eine gemischte Tätigkeit. Wenn dabei zumindest eine von mehreren ausgeübten Verrichtungen den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt, reicht dies aus. Es muss also geklärt werden, ob die Annahme des Telefonats zur Unachtsamkeit und damit zum Sturz geführt hat.

Infektionsschutz: Überarbeitete TRBA 250 bei der BGW als Broschüre erhältlich

RA Thorsten Siefarth - LogoNachdem im Sommer 2013 die Biostoffverordnung (BioStoffV) aktualisiert worden war, ist kürzlich auch die zugehörige „Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)“ überarbeitet worden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet diese Handlungshilfe für den betrieblichen Arbeitsschutz nun als Broschüre an. Mehr lesen