In meinem Podcast „Betreuungsrecht in der Pflege“ geht es um folgende Situation: Eine betreute Person wird zwangsweise in die geschlossene Abteilung eines Pflegeheims eingewiesen. Das Landgericht hält die Genehmigung des Amtsgerichts für rechtswidrig. Dennoch beendet es die Unterbringung nicht sofort, sondern lässt sie für eine Übergangszeit von gut zwei Monaten weiterlaufen. Ist das rechtens? Das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Den Podcast „Betreuungsrecht in der Pflege“ gibt es in vielen Podcast-Apps und auf Youtube. Auf dieser Internetseite können Sie immer die aktuelle Folge anhören.
Unterbringungsrecht
Unterbringung: Erst Information des Betroffenen setzt Beschwerdefrist in Gang
Wird gegen den Willen des Betroffenen eine gerichtliche Unterbringung angeordnet, dann muss das Gericht dem Betroffenen (!) seine Entscheidung übermitteln. Eine Ersatzzustellung an den Betreuer ist nicht ausreichend. Die Folge: Wurde nur der Betreuer informiert, nicht aber der Betroffene, dann beginnt die Beschwerdefrist nicht zu laufen. Der Betroffene kann also noch einige Zeit später Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Beschluss vom 16. Juni 2021, Az. XII ZB 358/20). Hier gibt es die Entscheidung im Volltext.
Patientenverfügung schützt nicht immer vor Zwangsbehandlung
Hamburg: Bei Fixierungen länger als 30 Minuten muss Gericht entscheiden
Der Hamburger Senat hat am 30.10.2018 einen Gesetzentwurf verabschiedet. Die neue Regelung: Über Fixierungen zumindest sämtlicher Gliedmaßen, die absehbar länger als eine halbe Stunde dauern, muss ein Richter entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat vorgegeben, dass dafür täglich zwischen 6 und 21 Uhr ein richterlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen muss. Um die notwendige Reaktionsschnelligkeit an den Gerichten zu garantieren, will der Senat neue Stellen für Richter und Servicekräfte zur Verfügung stellen. Das neue Gesetz soll für Gefangene im Strafvollzug gelten. Und für Menschen mit schwersten psychischen Erkrankungen, die sich in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung befinden.