Seit einem Jahr sind der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das damit verbundene neue Verfahren zur Einstufung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegegrade durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) umgesetzt. „Mit der neuen Begutachtung konnten im Vergleich zu 2016 rund 304.000 Versicherte neu anerkannt werden. Mehr Menschen haben nun früher und insgesamt einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Auf der anderen Seite bleiben ca. 30 Prozent der Begutachteten bei den Pflegegraden 0 und 1 hängen.
Im Jahr 2017 haben die MDK-Gutachter über 1,6 Millionen Versicherte nach dem neuen Verfahren begutachtet. Bei 1.398.813 Versicherten empfahlen die Gutachterinnen und Gutachter einen der fünf Pflegegrade. 820.652 dieser Versicherten haben erstmals Leistungen erhalten, die sich folgendermaßen auf die einzelnen Pflegegrade verteilen:
kein Pflegegrad | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | ||
Anzahl alle Gutachten | 1.605.297 | 206.484 | 276.427 | 471.454 | 355.660 | 204.325 | 90.947 |
Anteil | 100 % | 12,9 % | 17,2 % | 29,4 % | 22,2 % | 12,7 % | 5,7 % |
Darüber hinaus wurden in den ersten Monaten dieses Jahres zusätzlich über 268.000 Versicherte nach dem alten Verfahren begutachtet, die – sofern Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde – dann in einen der fünf Pflegegrade übergeleitet wurden. Dabei handelt es sich um Personen, die vor dem 1. Januar 2017 einen Antrag gestellt hatten.