Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) eines Arbeitnehmers reicht vom Tag seiner Kündigung genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Diese Koinzidenz ist verdächtig! Juristisch ausgedrückt: Der Beweiswert der AUB ist hoch, in diesem Fall ist er aber erschüttert. In derartigen Konstellationen muss der Arbeitnehmer nun beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war. Die AUB hilft jetzt nicht mehr. So ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 2021 (Az. 5 AZR 149/21). Gelingt der Beweis nicht, dann ist der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Mehr Infos stehen in der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts.