Ein Seniorenheim aus dem Landkreis Diepholz hatte dem Landratsamt mitgeteilt, dass die betroffene Mitarbeiterin nicht geimpft sei. Daraufhin ordnete der Landkreis an, einen Impfnachweis einzureichen. Ansonsten würde er ein Zwangsgeld verhängen. Dafür gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage, so das Niedersächsische Oberwaltungsgericht in einem Beschluss vom 22. Juni 2022 (Az. 14 ME 258/22). Allenfalls dürfe die Behörde ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen (wenn kein Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt wird). Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.