Die Höhe der Vergütung für die Beratungseinsätze der Pflegedienste wird ab 2019 nicht mehr im Gesetz festgeschrieben. Sie ist zukünftig mit den Pflegekassen gesondert zu vereinbaren. Nun liegen die ersten Vereinbarungen vor. In Brandenburg können die Pflegedienste, die dem Berufsverband BAH angeschlossen sind, 35 Euro für die Beratung inkl. Wegezeit berechnen. Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es eine Regelung auf Landesebene für inhabergeführte Pflegedienste und die der Wohlfahrt. Es werden 1.350 Punkte (multipliziert mit dem jeweiligem Punktwert) von den Kassen bezahlt. In Bayern soll es eine Vereinbarung mit den Wohlfahrtsverbänden geben. Danach würde ab 1.3.2019 ein Betrag in Höhe von 4,20 Euro je angefangene 5 Minuten bezahlt. Eine Beratung (inkl. Wegezeit) könne maximal 75 Minuten betragen. Darauf weist Peter Wawrik in einem Blog zur häuslichen Krankenpflege hin.
Sie schreiben:
Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es eine Regelung auf Landesebene für inhabergeführte Pflegedienste und die der Wohlfahrt. Es werden 1.350 Punkte (multipliziert mit dem jeweiligem Punktwert) von den Kassen bezahlt.
Würden sie mir das bitte einmal an einem Rechenbeispiel erklären? Ich kann weder mit dem Wert 1350 Punkte etwas anfangen, noch damit, dass ich einen jeweiligen(?) Punktwert damit multiplizieren soll.
Vielen Dank im Voraus
Vielen Dank für Ihre Frage! Diese kann ich wie folgt beantworten: Der Punktewert wird mit den Kassen für jeden Pflegedienst individuell ausgehandelt. Er ist quasi der Basiswert für die Vergütung. Hinzu kommt: In der Vergütungsvereinbarung zwischen Kassen und Pflegedienst ist zusätzlich für jede Maßnahme eine bestimmte Anzahl an Punkten hinterlegt. Daraus errechnet sich dann die Vergütung wie folgt: Punkteanzahl x Punktewert = Vergütung für die jeweilige Maßnahme. Das ergibt für einen Beratungseinsatz bei einem (beispielhaften) Punktewert von 0,04300 € folgende Vergütung: 1350 x 0,04300 € = 58,05 €.