Für Arbeitnehmer kann es schwierig bis unmöglich sein, bei Überstunden, Mehrarbeit, Pausen und Ruhezeiten ihre Ansprüche durchzusetzen. Unter anderem auch deswegen, weil es keine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit gibt. Das verstößt aber gegen die europäische Arbeitszeitrichtlinie, wie gestern der Europäische Gerichtshof entschieden hat (Urteil in der Rechtssache C-55/18 Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) / Deutsche Bank SAE ). In seiner Entscheidung hat er den Mitgliedstaaten aufgegeben, die gesetzlichen Regelungen zu ändern. Auch in Deutschland müssen Arbeitgeber verpflichtet werden, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Eine Frist hat der EuGH nicht gesetzt.