Die nächtliche Betreuung in bayerischen Pflegeeinrichtungen soll deutlich verbessert werden. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen. Sie betonte: „Spätestens ab Mitte dieses Jahres muss sichergestellt sein, dass als Nachtwache mindestens eine Pflegekraft für 30 bis maximal 40 Bewohner anwesend ist.“ Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift hat das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium erlassen. Der Verwaltungsvorschrift zufolge können zudem auffällige Pflegeeinrichtungen in Bayern ab sofort häufiger als bisher kontrolliert werden.
Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium konkretisiert die Anforderungen an die nächtliche Betreuung folgendermaßen. Zunächst stellt es folgende Kriterien auf:
- Anzahl der Bewohner mit den Pflegestufen II und III überwiegt.
- Hohe Anzahl an immobilen Bewohnern, die z. B. Hilfe beim Toilettengang benötigen.
- Erkenntnisse über Unruhezustande, z. B. von dementiell erkrankten Menschen in der Nacht.
- Die Einrichtung erstreckt sich auf mehr als ein Gebäude.
- Die Einrichtung erstreckt sich über mehr als zwei Geschosse.
Werden mindestens drei Kriterien erfüllt, so ist in der Nacht eine Pflegekraft für 30 Pflegebedürftige notwendig. Treffen weniger als drei Kriterien zu, so gilt ein Schlüssel von 1:40.