Ab 1. Januar 2017 steigt der Mindestlohn in der Altenpflege für die gut 400 000 Pflegehilfskräfte der voll- und teilstationären sowie der ambulanten Altenpflege und für die nahezu 45 000 Betreuungskräfte erneut deutlich an. Das teilt der Arbeitgeberverband Pflege mit. Der Mindestlohn liegt dann bei 10,20 Euro je Zeitstunde im Westen und bei 9,50 Euro im Osten. Aktuell beträgt der Pflegemindestlohn 9,75 Euro in den alten und 9 Euro in den neuen Bundesländern. Zurzeit wird über eine Anschlussregelung für die Zeit ab 1. November 2017 verhandelt.
Guten Tag,
ich bin Alltagsbegleiterin und arbeite in einem Unternehmen mit mehr als 10 Angestellten. Ich habe
gelesen, dass ab 1.Januar 2017 der Mindestlohn auf 10,20€ erhöht worden ist. Gilt das uneingeschränkt? Ich bekomme 9,75€ pro Stunde. Bevor ich das Geld nachforder, möchte ich es zu 100% wissen, dass das rechtens ist. Bitte geben Sie mir kurzfristig Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Nethe
Sehr geehrte Frau Nethe,
ich kann über die Kommentarfunktion auf meiner Webseite leider keine Rechtsberatung anbieten. Aber Sie können sich zu Ihrer Frage Rechtssicherheit verschaffen, indem Sie sich in der Zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung – 2. PflegeArbbV) informieren. Sie finden diese hier: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegearbbv_2/BJNR633200014.html.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Siefarth
Rechtsanwalt
Guten Abend,
Ich bin examinierte Altenpflegerin und arbeite in einer internistischen und Orthopädischen Reha Klinik als Tag und Nachtschwester.
Gilt auch für uns der pflegemindestlohn
Für Sie ist § 3 Abs. 1 der Dritten Pflegearbeitsbedingungenverordnung (darin steht der Pflege-Mindestlohn) einschlägig. Danach gilt die Verordnung nicht für Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sowie Krankenhäuser.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Siefarth
Rechtsanwalt
Ich arbeite seit 2000 in der Altenpflege bin Pflegehelfer , seit 18 Jahren im gleichen Betrieb mich würde es auch interessieren , wie im Moment der Mindestlohn ist
Pflegemindestlohn in den westlichen Bundesländern:
– ab dem 1. Januar 2018: 10,55 Euro je Stunde,
– ab dem 1. Januar 2019: 11,05 Euro je Stunde,
– ab dem 1. Januar 2020: 11,35 Euro je Stunde.
Pflegemindestlohn in den östlichen Bundesländern:
– ab dem 1. Januar 2018: 10,05 Euro je Stunde,
– ab dem 1. Januar 2019: 10,55 Euro je Stunde,
– ab dem 1. Januar 2020: 10,85 Euro je Stunde.
Mich würde interessieren wieviel Stunden eine Betreuungskraft in einer Tagespflege mit max 12 Personen wöchentlich arbeiten darf. Meine Arbeitsstätte befindet sich in Sachsen Anhalt.
Gibt es gesetzliche Grundlagen?