Wie der Nachrichtendienst beck-aktuell berichtet, stand in Bonn ein 85-jähriger Rentner vor der Strafkammer des Landgerichts. Er hatte einen Autounfall herbeigeführt, um sich und seine demente sowie schwer kranke Ehefrau zu töten.
Obwohl der Rentner zunächst wegen Mordes angeklagt war, verurteilte ihn das Gericht lediglich zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Es sei in jeder Hinsicht ein absoluter Ausnahmefall gewesen.
Der Mann stand vor einer größeren Operation. Es drohte, dass er sich nicht mehr um seine Frau hätte kümmern können. Das hatte er ihr aber unter allen Umständen versprochen. Weil er sein Versprechen nicht mehr glaubte halten zu können, entschloss er sich zu der Verzweiflungstat und wollte mit seiner Frau zusammen sterben. Die Tat geschah aus „inniger Liebe“. Nicht der Täter, sondern seine Frau habe im Vordergrund gestanden, so das Gericht.