Am 4. September hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2015 soll der Mindestlohn auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2017 weiter wachsen. Ab 1. Oktober 2015 soll zudem der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet werden: Dann sollen zusätzlich auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn profitieren.
In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 780.000 Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), wird ab 1. Januar 2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gelten. Er ergänzt den besonderen Mindestlohn im Bereich der ambulanten, teilstationären oder stationäre Pflege.
Die geplanten Erhöhungsschritte im einzelnen:
- ab dem Inkrafttreten (frühestens 01.01.2015): 9,40 Euro (West), 8,65 Euro (Ost)
- ab 1.1.2016: 9,75 Euro (West), 9,00 Euro (Ost)
- ab 1.1.2017: 10,20 Euro (West), 9,50 Euro (Ost)
Die bereits begonnene Angleichung der Löhne in Ost und West wird damit weitergeführt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird nun auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission auf dem Weg einer Verordnung den neuen Pflegemindestlohn erlassen.
Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sind paritätisch vertreten.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass ab 2015 der flächendeckende Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro gilt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 5.9.2014