Der Gesetzgeber definiert, welche Leistungen einer Krankenkasse angemessen sind. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gehen darüber hinaus. Wünscht der Patient sie dennoch, so muss er sie selbst bezahlen. Das Spektrum reicht von Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft über Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung bis hin zur Bestimmung des Immunglobin G gegen Nahrungsmittel. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) hat diese Leistungen untersucht und kommt zu dem Ergebnis: Drei Viertel der Patienten fühlen sich nicht ausreichend über mögliche Schäden informiert. Außerdem sei der Nutzen beim überwiegenden Teil solcher Leistungen fraglich, häufig überwiege auch das Schadensrisiko. Informationen zu den individuellen Gesundheitsleistungen bietet der IGeL-Monitor.