Der GKV-Spitzenverband hat die Vergütungszuschläge für zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Einrichtungen festgelegt. Der Anspruch auf einen Vergütungszuschlag ist je nach Einrichtungsgröße gestaffelt (von 0,5 bis 2,0 Pflegestellen). Die Voraussetzungen für diesen Zuschlag ergeben sich aus den Vergütungszuschlags-Festlegungen vom 4.2.2019 (pdf, 87 kB). Diese sind seit dem 28.2.2019 in Kraft. Ein Antragsformular gibt es hier (pdf, 89 kB).