Schon seit 2001 gibt es den Anspruch von Mitarbeitern auf Teilzeit. Seit Januar diesen Jahres kann die Teilzeit unter bestimmten Umständen sogar auf ein bis fünf Jahre begrenzt werden (Brückenteilzeit). Danach darf der Mitarbeiter wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. In beiden Fällen müssen Personalverantwortliche höllisch aufpassen, dass Sie beim Verfahren alles richtig machen. Ansonsten kann es passieren, dass der Wunsch des Arbeitnehmers automatisch umzusetzen ist! Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ Oktober 2019 (kostenloser Download, 0,1 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.