Nicht jeder weiß es: Krankenversicherte haben ein Recht auf Zweitmeinung

Die gesetzliche Krankenversicherung muss die Kosten übernehmen, wenn Versicherte eine zweite Meinung einholen wollen. Wie die Ärztezeitung nun berichtet, hat eine Studie ergeben, dass jeder vierte Deutsche nichts von seinem Recht auf Zweitmeinung weiß. Durchgeführt wurde die Befragung vom privaten Krankenhausbetreiber Asklepios Kliniken Hamburg GmbH und dem IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung.

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