Ein Antrag auf Genehmigung einer sog. „sensorgesteuerten Weglaufsperre“ für 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche stellt einen Antrag auf Genehmigung einer Unterbringung dar. Es handelt sich nach einem Urteil des Landgerichts Fulda vom 31.5.2016 (Az. 5 T 83/16) nicht bloß um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Außerdem hat das Gericht die Genehmigung der Weglaufsperre versagt. Eine bloß abstrakte Gefährdung des Betroffenen reiche nicht aus. Darüber hinaus müssten weniger einschneidende Maßnahmen geprüft werden, wie z.B. eine Personenortungsanlage mittels GPS-Überwachung.