Für Patienten, die mindestens ein Jahr lang Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie benötigen, greift seit dem 1. Januar 2017 ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Dazu kann eine neue Patienteninformation (pdf, 106 KB) auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kostenlos heruntergeladen werden. Kern der Neuregelung: Steht die Erkrankung auf einer von zwei Diagnoselisten, dann gilt ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt. Andernfalls kann der Patient immerhin noch einen Antrag stellen und auf eine Genehmigung der Kasse hoffen.