Die Spitzenverbände der Pflegekassen bringen zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ein sogenanntes „Gemeinsames Rundschreiben“ heraus. Dieses ist eine hervorragende Handreichung für jeden, der leistungsrechtlie Ansprüche prüfen muss. Das Rundschreiben wird laufend aktualisiert. Das ist jetzt, nach Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) wieder geschehen. Da die Änderungen nur einige Textpassagen betreffen, trägt das Gemeinsame Rundschreiben weiterhin das Datum 17.04.2013. Sie können das Schreiben beim MDS kostenlos abrufen.