Pflegebedürftige geben das Pflegegeld häufig an Angehörige weiter. Als „Entlohnung“ für die Versorgung. Müssen die Angehörigen das Geld nun bei ihrer Steuererklärung angeben? Müssen sie nicht! Das ist in § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Danach sind Einnahmen Angehöriger für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei. Das gilt auch für Nicht-Angehörige, wenn sie mit der Pflege eine „sittliche Pflicht“ erfüllen.
Wird die Pflegesachleistung bei Pflegestufe 2 Versteuert?