Nach etlichen Anläufen: Kabinett beschließt Präventionsgesetz

Seit 2004 ist ein Präventionsgesetz in der Mache. Nun scheint es endlich zu kommen. Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Gröhe verabschiedet. Dabei ist der Glanz von der Prävention mittlerweile arg verblasst. Kaum eine wissenschaftliche Untersuchung lässt sich positiv dazu aus.



Dennoch erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Es geht darum, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Das gilt für jeden Einzelnen, ist aber genauso ein Anspruch an all diejenigen, die für die Gesundheit anderer mit Verantwortung tragen – in Kitas, Schulen, am Arbeitsplatz oder im Pflegeheim. Ziel muss sein, die Umgebung, in der wir leben, lernen und arbeiten, so zu gestalten, dass sie die Gesundheit unterstützt. Ich freue mich, dass es nach mehreren Anläufen in der Vergangenheit nun einen breiten Konsens darüber gibt, bei der Prävention einen wichtigen Schritt nach vorne zu gehen.“

Das Präventionsgesetz soll die Grundlagen dafür verbessern, dass Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe der Sozialversicherungsträger und der Akteure in Ländern und Kommunen gestaltet werden. Darüber hinaus sollen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger verknüpft, die Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert werden.

Die Verbesserungen des Präventionsgesetzes im Einzelnen:

  • Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Präventionsakteure: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung  sowie die Soziale Pflegeversicherung, die erstmals eine Präventionsaufgabe erhält, eingebunden werden.
  • In einer Nationalen Präventionskonferenz definieren Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und der Sozialpartner gemeinsame Ziele und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Dadurch sollen die vielfältigen Ansätze in der Prävention und Gesundheitsförderung gebündelt und abgestimmt bei den Menschen vor Ort ankommen.
  • Die Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhalten bei entsprechender finanzieller Beteiligung die Möglichkeit, als gleichwertige Mitglieder in der Nationalen Präventionskonferenz Verantwortung zu übernehmen.
  • Ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes ist die Förderung der Prävention im Betrieb. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen in den Fokus der Leistungen der Krankenkassen rücken. Mit einem Mehr an Leistungen – verbunden mit der Verbesserung der Beratung und Unterstützung sowie einer engeren Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz – sollen deutlich mehr Unternehmen mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung erreicht werden.
  • Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung sollen mehr als verdoppelt werden. Dazu soll der derzeitige Ausgabenrichtwert von 3,09 Euro auf 7 Euro angehoben werden, so dass die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Mit den Leistungen der Pflegekassen von rund 21 Millionen Euro für die Unterstützung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in den Pflegeeinrichtungen stehen damit zukünftig insgesamt jährlich etwa 511 Millionen Euro der Kranken- und Pflegekassen für primärpräventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.
  • Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden zu präventionsorientierten Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und Risikofaktoren gelegt werden, die zu einer Krankheit führen können. Dazu gehört auch die Überprüfung und Beratung zum Impfstatus. Eltern und andere Sorgeberechtigte sollen sich vor der Erstaufnahme ihres Kindes in die Kita in Fragen des  Impfschutzes ärztlich beraten lassen.
  • Für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungen sind Erleichterungen vorgesehen. So sollen bspw. Beschäftigte in Schichtarbeit oder pflegende Angehörige Präventionsangebote in Zukunft leichter in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz hierfür zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von bisher 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 17.12.2014

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