Es kommt recht selten vor, dass ein Heim wegen Mängeln tatsächlich einmal schließen muss. Deswegen sind darauf gestützte Forderungen nach Schadensersatz bislang kaum vor den Gerichten gelandet. Doch nun hat das Amtsgericht Bonn in einem soeben bekannt gewordenen Urteil (Az. 118 C 253/16) entschieden, dass der Betreiber eines Pflegeheimes für die Umzugs- und die Mehrkosten einer Bewohnerin aufkommen muss: knapp 5.000 Euro. Die Pflegebedürftige war durch die Schließung gezwungen, in ein teureres Heim umzuziehen. Dort musste sie 8,67 Euro am Tag mehr bezahlen. Allerdings wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt.