Am 2. Juli 2018 hat der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes die Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation (BGA) beschlossen. Sie löst die bisherige Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation ab und enthält insbesondere Änderungen, die sich aus der Neufassung des Bundesteilhabegesetzes (SGB IX Teil 1) ergeben haben. Zudem wurde das Kapitel „Geriatrische Rehabiliation“ komplett überarbeitet. Die BGA ist für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und die Krankenkassen verbindlich. Die Begutachtungsanleitung finden Sie hier.