Neuer Rahmen­ver­trag: Bessere Zusam­men­arbeit von Hospiz­diensten und Kran­ken­häusern möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoDas baye­rische Gesund­heits­mi­nis­terium infor­mierte jetzt in einem Schreiben die Kran­ken­haus­träger über die nunmehr auf Grundlage des Hospiz- und Pallia­tiv­ge­setzes in Kraft getretene Rahmen­ver­ein­barung zur ambu­lanten Hospiz­arbeit. Nach den neuen Rege­lungen erhalten ambu­lante Hospiz­dienste nicht nur für die ehren­amt­liche Ster­be­be­gleitung im häus­lichen Umfeld einen Zuschuss durch die Kran­ken­kassen, sondern künftig auch, wenn die ehren­amt­liche Ster­be­be­gleitung in Kran­ken­häusern erfolgt. Voraus­setzung dafür ist, dass die Kran­ken­haus­träger den ambu­lanten Hospiz­dienst beauf­tragt haben.



Bayerns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­terin Melanie Huml erläu­terte: „Dabei muss der Kran­ken­haus­träger den ambu­lanten Hospiz­dienst jedoch nicht für jeden Einzelfall beauf­tragen. Möglich ist vielmehr auch ein gene­reller Auftrag für eine regel­mäßige Zusam­men­arbeit zwischen Kran­kenhaus und ambu­lantem Hospiz­dienst. Ziel ist, dass alle Betrof­fenen und Ange­hö­rigen die erfor­der­liche Ster­be­be­gleitung erfahren.“

Das Baye­rische Hospiz- und Pallia­tiv­bündnis wird dazu insbe­sondere zusammen mit der Baye­ri­schen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft ein Muster für einen Koope­ra­ti­ons­vertrag entwerfen. Darin sollen die beson­deren baye­ri­schen Bege­ben­heiten in der Hospiz- und Pallia­tiv­ver­sorgung Berücksichtigung finden. Beabsichtigt ist, damit die ambu­lanten Hospiz­dienste und Kran­ken­haus­träger vor Ort bei der Zusam­men­arbeit wesentlich zu unterstützen.

Derzeit gibt es in Bayern über 140 Hospiz­vereine mit rund 26.000 Vereins­mit­gliedern. Rund 6.900 aktive ehren­amt­liche Hospiz­helfer begleiten schwerst­kranke und ster­bende Menschen.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums vom 5.6.2016

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