Am 13. November 2014 hat der Bundestag bereits über eine Neuregelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe diskutiert (Video in der Mediathek des Deutschen Bundestages). Und zwar fraktionsübergreifend. Nun hat eine Gruppe von Abgeordneten aus verschiedenen Parteien am Dienstag eine erste Formulierung für ein Gesetz vorgelegt. Demnach soll die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich weiter erlaubt bleiben, aber geahndet werden können, wenn sie geschäftsmäßig betrieben wird. Im November soll dann im Bundestag ein Gesetz endgültig verabschiedet werden. Mein Tipp: Einen guten Überblick über das Spektrum der verschiedenen Gesetzesentwürfe gibt die Welt (Matthias Kamann).