Wer bislang noch gezögert hat, einen Antrag zur Pflegeeinstufung zu stellen, der sollte das unbedingt jetzt erledigen. Denn wenn eine Pflegestufe zuerkannt wird, dann wird diese ab dem 1. Januar 2017 automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Und zwar ohne erneute Begutachtung. Die Überleitung hat dann meist höhere Leistungen der Pflegekassen zur Folge. Das gilt selbst dann, wenn man „nur“ die sogenannte Pflegestufe 0 hat, aber eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ vorliegt. Auch in diesem Fall erfolgt die automatische Überleitung, sogar in Pflegegrad 2. Den Einstufungsantrag kann man ohne besondere Form bei seiner Pflegekasse stellen. Selbst ein Anruf ist rechtlich schon ein wirksamer Antrag!