Seit dem Jahr 2011 gibt es in Niedersachsen ein Heimgesetz. Dieses wurde nun novelliert und am Donnerstag vom Landtag verabschiedet. Dabei soll es vor allem darum gehen, die Gründung und den Betrieb selbstbestimmter Wohnformen zu erleichtern. Die Niedersächsische Sozialministerin will das unterstützen durch die Förderung innovativer, inklusiver und gemeinschaftlicher Wohnformen mit den Mitteln der Wohnraumförderung.
Darum geht es in dem neuen Gesetz vor allem:
- Künftig haben die Anbieter von Wohnraum und die Träger ambulanter Dienste die Möglichkeit, bei der Leistungserbringung miteinander zu kooperieren oder Leistungen der Vermietung und Betreuung für einen eng begrenzten Zeitraum aus einer Hand anzubieten. Erst bei einer über ein Jahr hinausgehenden Abnahmeverpflichtung verbundener Leistungen finden die Regelungen des Gesetzes Anwendung.
- Die zu den ambulant betreuten Wohngemeinschaften entwickelten Grundsätze werden auf das betreute Wohnen übertragen.
- Die für alternative Wohnformen pflegebedürftiger Menschen geltenden Regelungen werden auf alternative Wohnformen für Menschen mit Behinderungen übertragen. Damit soll die UN-Behindertenrechtskonvention auch im Bereich des Heimrechts umgesetzt werden. Menschen mit Behinderungen werden künftig bei alternativen Wohnformen die gleichen Wahlmöglichkeiten haben, wie Menschen ohne Behinderungen.
- Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen sollen künftig in ihrem Recht auf Leben in alternativen Wohnformen keinerlei Beschränkungen mehr unterliegen.
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 14.4.2016