Der Bezirk Oberbayern übernimmt die ambulante Hilfe zur Pflege (eine Leistung der Sozialhilfe) derzeit von den Landkreisen und kreisfreien Städten. Hilfeempfänger aus Stadt/Landkreis Rosenheim sowie den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München bekommen bereits ab 1. September ihre ambulanten Pflege-Leistungen vom Bezirk, Betroffene aus dem restlichen Oberbayern ab 1. Januar 2019. Dazu hat der Bezirk jetzt in einer Broschüre alle Leistungen der ambulanten Pflege und wichtige Informationen zusammengefasst. Das barrierefreie 60-seitige Heft kann unter Telefon 089 2198-90018, Fax 089 2198-90099 oder unter www.bezirk-oberbayern.de/publikationen/soziales bestellt werden. Im Internet steht der barrierefreie Leitfaden zum Download (pdf, 1,5 MB) bereit.