Neue Podcastfolge: Arbeitnehmer haften nur begrenzt für Schäden

Beim Rückwärtsfahren auf dem Firmengelände kollidiert ein Arbeitnehmer mit einem Auto des Arbeitgebers. Doch der Arbeitnehmer muss dafür nicht in vollem Umfang haften. Ich nehme diesen Fall zum Anlass, in dieser Podcastfolge einmal die begrenzte Arbeitnehmerhaftung zu erläutern. Zugrunde liegt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. April 2024, Az. 2 Sa 642/23. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über alle Podcast-Apps sowie bei Youtube (www.youtube.com/@QuidditasVerlag). Die aktuelle Folge können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

Neuer Podcast: Betreuungsrecht in der Pflege

Zum meinem aktuell erschienenen Buch „Zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung: Das Betreuungsrecht in der Pflege“ habe ich einen Podcast gestartet. In jeder Folge stelle ich aktuelle Gesetze und Urteile vor. Ebenso Themen, die in der pflegerischen Praxis rund um Betreuungen immer wieder eine Rolle spielen. Aktuell, anschaulich und praxisnah. In der ersten Folge geht es um die umfassende Novellierung des Betreuungsrechts. Sie ist seit Januar 2023 in Kraft. Ich erläutere die wichtigsten Änderungen. Immer mit Blick auf die Pflege. Den Podcast gibt es über alle Podcast-Apps sowie bei Youtube. Die aktuelle Folge können Sie auch auf dieser Webseite anhören (siehe rechts bzw. unten).

Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Verstoß gegen Impfnachweispflicht

Eine Pflegekraft, die gegen die während der Corona-Pandemie gegen die Impfnachweispflicht verstoßen hatte, durfte keine Gehaltsnachzahlung verlangen. Und auch keinen Urlaub. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Begründet wurde das mit dem Bewohnerschutz. Allerdings hatte die Pflegekraft einen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Denn: Die Impfung sei eine höchst persönliche Angelegenheit, die Pflegekraft könne dazu nicht verpflichtet werden. Urteil des BAG vom 19. Juni 2024, Az. 5 AZR 167/23 und 5 AZR 192/23.

Aktuelles Urteil zum Elternunterhalt: Wenn Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen müssen

Ein Kind muss grds. erst dann für die Pflegekosten eines Elternteils zahlen, wenn es jährlich mehr als 100.000 Euro brutto verdient. Das ist im Unterhaltsrecht geregelt (Elternunterhalt). Nun hat das Oberlandesgericht München entschieden: Die Grenze liegt netto bei 5.000 bis 5.500 Euro. Mehr Infos gibt es bei der FAZ. Beschluss des OLG München vom 6. März 2024, Az. 2 UF 1201/23 e (Urteil im Volltext).