Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Sozialgerichts München stärkt die Rechte von Beatmungspatienten beim Zugang zum Persönlichen Budget (Beschluss vom 23. Dezember 2024, Az. S 29 KR 1606/22 ER, hier im Volltext). Im Fall eines schwerstbehinderten Mannes, der rund um die Uhr beatmet werden muss, entschied das Gericht, dass für die Bewilligung eines Persönlichen Budgets nicht vorab Pflegepersonal oder deren Qualifikationen nachgewiesen werden müssen. Der Mann beantragte ein Persönliches Arbeitgeberbudget für 13 Stunden tägliche Beatmungsüberwachung. Die Krankenkasse lehnte dies ab und forderte zunächst Arbeitsverträge und Qualifikationsnachweise. Das Gericht gab jedoch dem Antragsteller im Eilverfahren Recht und argumentierte, es sei nicht nachvollziehbar, wie jemand Verträge abschließen solle, noch bevor Mittel bewilligt worden seien.
Neue Podcastfolge: Arbeitnehmer haften nur begrenzt für Schäden
Beim Rückwärtsfahren auf dem Firmengelände kollidiert ein Arbeitnehmer mit einem Auto des Arbeitgebers. Doch der Arbeitnehmer muss dafür nicht in vollem Umfang haften. Ich nehme diesen Fall zum Anlass, in dieser Podcastfolge einmal die begrenzte Arbeitnehmerhaftung zu erläutern. Zugrunde liegt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. April 2024, Az. 2 Sa 642/23. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über alle Podcast-Apps sowie bei Youtube (www.youtube.com/@QuidditasVerlag). Die aktuelle Folge können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.
Neuer Podcast: Betreuungsrecht in der Pflege
Zum meinem aktuell erschienenen Buch „Zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung: Das Betreuungsrecht in der Pflege“ habe ich einen Podcast gestartet. In jeder Folge stelle ich aktuelle Gesetze und Urteile vor. Ebenso Themen, die in der pflegerischen Praxis rund um Betreuungen immer wieder eine Rolle spielen. Aktuell, anschaulich und praxisnah. In der ersten Folge geht es um die umfassende Novellierung des Betreuungsrechts. Sie ist seit Januar 2023 in Kraft. Ich erläutere die wichtigsten Änderungen. Immer mit Blick auf die Pflege. Den Podcast gibt es über alle Podcast-Apps sowie bei Youtube. Die aktuelle Folge können Sie auch auf dieser Webseite anhören (siehe rechts bzw. unten).
Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Verstoß gegen Impfnachweispflicht
Eine Pflegekraft, die gegen die während der Corona-Pandemie gegen die Impfnachweispflicht verstoßen hatte, durfte keine Gehaltsnachzahlung verlangen. Und auch keinen Urlaub. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Begründet wurde das mit dem Bewohnerschutz. Allerdings hatte die Pflegekraft einen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Denn: Die Impfung sei eine höchst persönliche Angelegenheit, die Pflegekraft könne dazu nicht verpflichtet werden. Urteil des BAG vom 19. Juni 2024, Az. 5 AZR 167/23 und 5 AZR 192/23.