Eine Arbeitnehmerin hatte akribisch Buch geführt und sämtliche Überstunden aufgezeichnet. Am Ende waren es für ein Drei-Jahres-Zeitraum insgesamt 1.057 Stunden. Ihr Arbeitgeber hatte jedoch nur 414 Stunden ermittelt. Das Bundesarbeitsgericht sprach in einem kürzlich veröffentlichten Urteil jedoch nur die Abgeltung für 414 Stunden zu (Urteil vom 23.9.2015, Az. 5 AZR 767/13). Begründung: Die Arbeitnehmerin müsse auch darlegen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen seien. Tipp: Am besten die Einträge durch Arbeitgeber abzeichnen lassen. Oder sich die Anordnung der Überstunden per E-Mail bestätigen lassen.
Urteil: Verspätete Entscheidung der Krankenkasse führt zu Leistungsanspruch
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine verspätete Entscheidung über einen Leistungsantrag dazu führen kann, dass die Kasse die beantragte Leistung übernehmen muss. Mehr lesen
Bundesrat will Reform der Pflegeberufe verschieben
Der Bundesrat forderte in seiner gestrigen Sitzung, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 1. Januar 2019 starten. Außerdem monierte die Länderkammer, dass die Kosten im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend spezifiziert und ausgewiesen sind. Die Bundesregierung solle erst einmal gemeinsam mit den Ländern eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der für die Reform anfallenden Kosten vornehmen. Immerhin würden nämlich auch die Länderhaushalte von der Neuregelung der Pflegeberufe betroffen.
Urteil zum Sozialhilferecht: Wann gilt ein Antragsteller als „alter Mensch“?
Das Sozialhilferecht sieht Grundsicherungsleistungen für ältere Menschen vor. Im Sozialgesetzbuch XII finden sich diese u.a. auch im Abschnitt „Altenhilfe“. Doch wer fällt hierunter? Gibt es eine Altersgrenze? Müssen noch weitere Umstände hinzutreten? Darüber hat das Bundessozialgericht nun erstmals entschieden. Mehr lesen