Fahrdienst für Patienten ist genehmigungspflichtig

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Betreiber einer medizinischen Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation betreibt einen eigenen Fahrdienst. Dieser sorgt dafür, dass Patienten zwischen ihrer Wohnung und der medizinischen Einrichtung hin- und hertransportiert werden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass dieser Fahrdienst der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt. Das kann auch für Pflegeunternehmen interessant sein, die einen solchen Dienst betreiben. Mehr lesen

Verfassungsbeschwerde gegen den „Pflegenotstand“ gescheitert

RA Thorsten Siefarth - LogoMit ihrer Verfassungsbeschwerde wollten die Beschwerdeführer auf Missstände in deutschen Pflegeheimen aufmerksam machen. Ihrer Meinung nach sei der Staat weitgehend gesetzgeberisch untätig geblieben und habe dadurch seine Schutzpflichten gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen verletzt. Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag jedoch bekannt, dass es die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen habe. Sie sei unzulässig, weil das Unterlassen des Gesetzgebers und die eigene Betroffenheit „nicht hinreichend substantiiert vorgetragen wurde“. Mehr lesen

Scheinselbstständigkeit in der Pflege: Kommt bald eine gesetzliche Regelung?

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Pflegebereich ist die Scheinselbstständigkeit immer noch ein brisantes Thema. Mittlerweile sind etliche Urteile ergangen, die in so mancher, vermeintlich selbstständigen Pflegekraft letztlich dann doch einen Arbeitnehmer erkennen. Nun bringt ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – darin geht es an sich um das Thema Leiharbeit und Werkverträge – auch eine Regelung zur Scheinselbstständigkeit mit sich. In einem neuen § 611a soll im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert werden, was Arbeit ausmacht. Und damit werden die Kriterien geliefert, die einen Arbeitnehmer vom Selbstständigen abgrenzen. Hier ist die Regelung. Mehr lesen

Niedersächsicher Landtag: Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer eingebracht

RA Thorsten Siefarth - LogoSchleswig-Holstein ist nach Rheinland-Pfalz das zweite Bundesland, das eine Pflegekammer gegründet hat. In anderen Bundesländern laufen Vorbereitungen, insbesondere Umfragen unter den Pflegenden. Eine solche Umfrage (pdf, 220 kB) hat auch in Niedersachsen stattgefunden. Danach sprechen sich zwar ungefähr zwei Drittel für die Installation einer Kammer aus, nur 42 Prozent der Befragten wollen aber eine Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht. Dennoch wurde gestern von der Landesregierung ein Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer in den Landtag eingebracht. Seit Juli 2015 bereitet in Niedersachsen die Gründungskonferenz Pflegekammer die Arbeit des Errichtungsausschusses administrativ vor.