Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. macht darauf aufmerksam, dass die DAK in Brandenburg die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den Hausarzt offenbar pauschal und ohne Angabe eines Grundes kürzt und zeitlich befristet. So bewillige die DAK derzeit Leistungen, die vom Hausarzt zum Beispiel für ein Quartal verschrieben wurden, grundsätzlich nur noch für einen Monat. Das bedeutet, dass die Versicherten dann jeden Monat erneut zum Arzt gehen müssen, um eine Folgeverordnung einzuholen. Diese Handhabung ist jedoch rechtlich nicht haltbar. Das sollten sich die Versicherten nicht gefallen lassen und dagegen Widerspruch einlegen.
Bayern: Neue Förderrichtlinie zur demenzgerechten Innen- und Außenraumgestaltung
Die Zahl ambulant betreuter Wohngemeinschaften stieg im Freistaat zwischen 2014 und 2015 um rund 13 Prozent von 237 auf 268 Einrichtungen. Damit liegt Bayern aber immer noch deutlich hinter anderen Bundesländern zurück. Dem will die seit Anfang 2016 geltende Förderrichtlinie „WoLeRaF“ entgegenwirken. Ein Baustein betrifft den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Mit der Richtlinie werden außerdem Maßnahmen zur demenzgerechten Innen- und Außenraumgestaltung von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen unterstützt. Es stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr Infos zur Richtlinie gibt es hier.
Umschulungsfinanzierung für Altenpfleger bis Ende 2017 verlängert
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umschulung vorliegen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit, bzw. das Jobcenter grundsätzlich die Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuungskosten). Außerdem werden Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt. Nun hat der Bundestag Ende Januar einer Verlängerung der Umschulungsförderung für Altenpfleger und Altenpflegerinnen zugestimmt. Damit wird die dreijährige Vollfinanzierung über den 31.3.2016 hinaus bis zum 31.12.2017 verlängert.
Es kann einen Anspruch auf Tierhaltung im Heim geben!
Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag mit der Frage, ob es einen vertraglichen Anspruch auf Tierhaltung in einer Pflegeeinrichtung gibt. Ziemlich unproblematisch ist dies bei sogenannten „Käfigtieren“, also Vögel, Meerschweinchen und Co. Bei Katzen und Hunden muss dies im Einzelfall geprüft werden – und zwar auf Grundlage des abgeschlossenen Wohn- und Betreuungsvertrags. Vor allem dürfen andere Pflegebedürftige und das Personal nicht behindert werden. Die Versorgung der Tiere muss gesichert sein. Und auf die Hygiene ist zu achten. Der BIVA klärt in einem weiteren Beitrag auf, inwieweit der Beirat bei der Tierhaltung mitwirken, bzw. mitbestimmen darf.