Mittwoch vergangener Woche hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert. Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Mehr lesen
Bayerischer Sonderweg: Startschuss für Pflege-Interessenvertretung
In Bayern soll es nach dem Willen der Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml keine Pflegekammer geben, sondern eine Pflege-Interessenvertretung, den sogenannten Pflegering. Am Donnerstag hat in München die erste Sitzung der Gründungskonferenz zur Errichtung dieses Gremiums stattgefunden. Huml will mit ihrem Konzept die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer nutzen, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Der „bayerische Weg“ soll Vorbild auch für andere Bundesländer sein. Einige sehen diesen Weg jedoch kritisch. Zum Beispiel der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Er befürchtet, dass vor allem Träger- und Arbeitgeberinteressen im Vordergrund stünden. Außerdem müssten alle Pflegefachpersonen Mitglied sein, nur dann hätte die Vertretung eine gewichtige Stimme. Mehr lesen
Urteil zu Mindestlohn: Anrechnung von Sonderzahlungen, Berechnung von Zuschlägen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über die Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn entschieden. Außerdem ging es um die Frage, auf welcher Grundlage Überstunden-, Sonn- und Feiertags- sowie Nachtzuschläge berechnet werden dürfen. Mehr lesen
Heimvertrag: Einseitige Entgelterhöhungen nun doch zulässig?
Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) weist hier auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13.8.2015 hin (Az. I-6 U 182/14). Die Richter haben entschieden, dass das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz nicht verbiete, eine Entgelt- und Vergütungsveränderung durch einseitige Erklärung herbeizuführen. Die Richter begründen dies vor allem damit, dass das Entgelt in Wohn- und Betreuungseinrichtungen nicht frei verhandelbar sei. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Bewohner Leistungen der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers erhält. Dann vereinbaren nämlich die Kostenträger für die Pflegebedürftigen im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen das Entgelt mit den Einrichtungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.