Für Pflegedienste ist es nicht ganz einfach, bei der Kasse Auskunft über das Budget ihrer Klienten im Rahmen von § 45b SGB XI zu erhalten (Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Dies wird meistens unter dem Hinweis auf Datenschutzgründe abgelehnt. Wie nun auf dem Online-Portal von Häusliche Pflege berichtet wird, zeichnet sich in Thüringen mit der AOK PLUS eine Lösung ab. Ein Pflegedienst konnte folgendes erreichen: Wenn der Versicherte eine Vollmacht zur Datenweitergabe unterschreibt und der Pflegedienst diese an die Kasse weiterleitet, dann wird nunmehr Auskunft erteilt.
Keine Kostenübernahme für Gewebezuckermessgerät
Dem an Diabetes mellitus leidenden Beamten war bereits Beihilfe für eine Insulinpumpe mit integriertem Blutzuckermessgerät bewilligt worden. Nun wollte er noch eine teilweise Übernahme der Kosten für ein zusätzlich angeschafftes Gewebezuckermessgerät. Ohne Erfolg. Auch das Verwaltungsgericht Koblenz hält diese Entscheidung (Urteil vom 15.1.2016, Az. 5 K 756/15.KO (pdf, 0,3 MB)). Begründung: Bei dem Gewebezuckermessgerät gehe es in erster Linie darum, ein Mehr an Lebensqualität für den Diabetes-Patienten zu erreichen. Dies begründe aber keine medizinische Notwendigkeit im Sinne der Beihilfevorschriften.
Schneller zum Facharzt: Terminservicestellen nehmen Arbeit auf
Laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz müssen die Krankenversicherungen ab dem 23. Januar 2016 Facharzttermine innerhalb von vier Wochen an Patienten mit einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung vermitteln. Für die Vermittlung der Termine wurden bundesweit 12 Servicestellen eingerichtet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinbarung mitteilt, haben diese nun ihren Betrieb aufgenommen. Doch was bedeutet dies für die Patienten? Mehr lesen
Wegen Fotos von Patienten: Pflegekräfte verurteilt
Verschiedenen Medienberichten zufolge wurden gestern drei Pflegekräfte der Aachener Uniklinik zu Freiheitsstrafen auf Bewährung und zwei zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten von älteren Patienten in entwürdigenden Situationen Fotos gemacht und diese an eine Whatsapp-Gruppe versandt. Zu sehen waren auf den Fotos teils unbekleidete Patienten, teilweise war der Körper bemalt. Auf einem Bild legten sich zwei Pfleger zu einer 80-jährigen stark dementen Frau ins Bett und machten Aufnahmen. Es gab auch Fotos mit Patienten, auf denen die Pflegekrafte Grimassen schnitten. Für die Richterin war dies eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“. Alle Mitarbeiter wurden mittlerweile entlassen, haben aber eine neue Stelle. Ein Berufsverbot wurde vom Gericht nicht ausgesprochen.