Gesetzliche Krankenversicherung: Verbesserung der Versorgung

RA Thorsten Siefarth - LogoEs gibt schon einige Modellprojekte, deren Ziel die bessere Versorgung gesetzlich Krankenversicherter ist. Zum Beispiel für Schlafanfallpatienten. Nun soll ein Innovationsfonds helfen, erfolgversprechende und sektorenübergreifende Ansätze in die GKV-Regelversorgung zu übernehmen. Dieser Fonds ist seit Juli 2015 durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt und schüttet von 2016 bis 2019 pro Jahr 300 Mio. Euro aus. Viele Leistungserbringer schielen auf einen jährlichen Anteil von 225 Mio. Euro. Die restlichen 75 Mio. Euro sollen in die Forschung gehen. Wie das Bundesgesundheitsministerium berichtet, wurde nun der Expertenbeirat berufen, der dem Innovationsausschuss bei der Entscheidung über die Gelder berät. Außerdem ging vor wenigen Tagen eine Webseite des Innovationsfonds online.

Neues Gesetz soll Transplantationsregister regeln

RA Thorsten Siefarth - LogoNoch in dieser Legislaturperiode sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Transplantationsregisters geschaffen werden. In dem bundesweiten Register sollen künftig alle relevanten Daten zum Thema Transplantation zusammengeführt werden. Unterdessen wurde bekannt, dass es 2014 nochmals weniger Organspender gab (minus 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). In den ersten drei Quartalen 2015 war allerdings wieder ein ansteigender Trend zu beobachten. Als ein Grund für die geringere Spendenbereitschaft wird der Organspendeskandal vom Sommer 2012 angesehen. Damals waren an mehreren Kliniken in Deutschland Daten manipuliert worden, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen.

Unabhängige Patientenberatung soll ausgebaut werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wird stark ausgebaut und soll künftig auch ganz neue Angebote beinhalten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, sieht das Konzept vor, die Zahl der bearbeiteten telefonischen Anfragen auf 200.000 pro Jahr (von rund 80.000) und die Zahl der Vor-Ort-Beratungen von rund 10.000 auf 22.500 zu steigern. Kritik üben die Grünen vor allem an der Unabhängigkeit der Patientenberatung. Mehr lesen

Arzt muss Patientenakte komplett herausgeben

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Anspruch auf Herausgabe der Patientenunterlagen in Kopie ist nur erfüllt, wenn der Arzt sämtliche Unterlagen in lesbarer Kopie gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen wegen einer noch offenen Behandlungsrechnung besteht nicht. Das hat das Amtsgericht München mit einem soeben bekanntgewordenen Urteil vom 6.3.2015 (Az. 243 C 18009/14) entschieden. Begründung: Die Einsichtnahme soll gerade der Prüfung dienen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob deswegen die Bezahlung der Rechnung zu Recht verweigert wird. Dies würde konterkariert, könnte dem Anspruch auf Einsichtnahme in die Krankenunterlagen ein Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten werden.