Pflege von Angehörigen kann Erbansprüche bringen

RA Thorsten Siefarth - LogoKinder oder Enkel, die ihre Eltern bzw. Großeltern gepflegt haben, können mehr erben als andere Verwandte. Das gilt auch dann, wenn sie neben ihrem Job gepflegt haben. Nach § 2057a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht nämlich eine Pflicht zu einem finanziellen Ausgleich, wenn ein „Abkömmling“ den Verstorbenen „während längerer Zeit gepflegt hat“. Darauf weist biallo.de (Rolf Winkel), ein Verbraucherportal für private Finanzen, in einem aktuellen Beitrag hin. Der Autor erläutert die gesetzliche Regelung und gibt Tipps für die Umsetzung.

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