Auf Spiegel Online beantwortet Rechtsanwalt Jan Kielwein die Frage, ob der Chef eine Mitarbeiterin in einem Kindergarten dazu zwingen kann, den Ehering abzuziehen. Die Antwort lautet: Ja. Zumindest wenn es keine Alternativen gibt. Der Rechtsanwalt verweist auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie das Arbeitsschutzrecht. Einschlägig ist die Technische Regel „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“. Diese verbietet es aus hygienischen Gründen, während der Arbeit Ringe (auch Eheringe) zu tragen. Ein solches Verbot gilt auch in der Pflege. Der Ehering muss im Normalfall also runter. Und lässt sich der Ring nicht mehr abziehen, dann muss das gute Stück sogar aufgeschnitten werden.