Bislang urteilen die Sozialgerichte sehr unterschiedlich, wenn es um die Pflicht der Kassen geht, Pflegeleistungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu übernehmen. Da will der Bundesrat jetzt Verbesserungen sehen. Deswegen hat er auf Antrag des Landes Niedersachsen (pdf) in einer Entscheidung vom 6. Februar die Bundesregierung gebeten, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Kostenübernahme für die Behandlungspflege zukünftig verbessert wird.