Pflegestärkungsgesetz II: Experten befürchten Ungerechtigkeiten

RA Thorsten Siefarth - LogoDas von der Bundesregierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz wird von Fachleuten grundsätzlich positiv beurteilt, jedoch werden bei der praktischen Umsetzung mögliche Ungerechtigkeiten im Pflegealltag befürchtet. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten Experten aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsverbänden die Sorge, dass mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen benachteiligt werden könnten.



Heftig kritisiert werden zu erwartende hohe Hürden für eine vollstationäre Versorgung. Zudem wird bemängelt, dass ein übergreifendes Reformkonzept innerhalb der Sozialgesetzbücher (SGB) nicht ersichtlich sei, unter anderem mit Blick auf die Behindertenhilfe. Ungelöst ist aus Sicht Sachverständiger auch der akute Personalnotstand in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen.

Die geplanten Verbesserungen für pflegende Angehörige werden von einigen Experten weiter als unzureichend angesehen. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Änderungen wird zudem eine parallele Überprüfung der Resultate dringend empfohlen wie auch eine Begleitforschung zu den neu eingeführten Pflegebegriffen.

Benachteiligung in der Palliativversorgung

Pflegeheimbewohner werden nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz mehrfach künftig benachteiligt, einmal bei der unzureichenden Hospiz- und Palliativversorgung und zudem in der medizinischen Behandlungspflege, die von der Pflegeversicherung statt von der Krankenversicherung getragen wird. Die Pflegeversicherung übernehme aber nur die Kosten in Höhe der pauschalen Leistungsbeiträge. Da diese in der Praxis schon ohne Behandlungspflege ausgeschöpft seien, müssten Pflegeheimbewohner die Leistung faktisch selbst finanzieren.

Leistungsminderung im stationären Bereich

Der Sozialverband Volkssolidarität rügte wie zahlreiche andere Verbände außerdem die geplante Leistungsminderung in den unteren Pflegegraden 2 und 3 im stationären Bereich. Vor allem die Absenkung des Leistungssatzes für den Pflegegrad 2 (bisher Pflegestufe I) um rund 300 Euro sei inakzeptabel und werde „schwerwiegende negative Folgen“ haben, weil Pflegebedürftige künftig die vollstationäre Versorgung nicht in Anspruch nehmen könnten.

Auch die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Menschen (BIVA) warnte, vor allem rein körperlich Beeinträchtigte würden häufig keinen hohen Pflegegrad erreichen können. Mit der Absenkung der Leistungen in den unteren Pflegegraden müssten Betroffene künftig weitaus höhere Eigenleistungen erbringen mit der Folge, dass diese Patienten häufiger im ambulanten Bereich verbleiben. Dies werde tendenziell dazu führen, dass „Heime hauptsächlich von Schwerstpflegebedürftigen aufgesucht werden“.

Personal muss aufgestockt werden

Der Deutsche Caritasverband erklärte, wenn in vollstationären Pflegeeinrichtungen die Versorgung für Patienten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz verbessert werden solle, dann müsse auch das Personal aufgestockt werden, um Nachteile für Bewohner ohne eingeschränkte Alltagskompetenz zu vermeiden. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) forderte mehr Wertschätzung und eine bessere Bezahlung für Pflegekräfte sowie eine „krisensichere Finanzierung“ der Pflegeversicherung.

SGB XI und SGB XII: Kein reibungsloses Ineinandergreifen

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe rügte, es sei nicht ersichtlich, ob der vorliegende Entwurf Teil eines Gesamtkonzeptes oder ein mit der Sozialhilfe (SGB XII) „nicht abgestimmtes Bruchstück“ darstelle. Für Menschen mit geistiger Behinderung, die oft von Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe angewiesen sind, sei das reibungslose Ineinandergreifen verschiedener Systeme von besonderer Bedeutung. Überdies würden pflegebedürften Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, aus formal rechtlichen Gründen regelmäßig Pflegeleistungen verwehrt. Dies müsse geändert werden.

Quelle: heute im bundestag vom 30.9.2015

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