Aerzteblatt.de berichtet über das Urteil des Landgerichts Hamburg. Dieses hat einen Mediziner und Psychiater nach einem über fünfjährigen Verfahren freigesprochen. Dem Mann war versuchte Tötung auf Verlangen durch Unterlassen vorgeworfen worden. In seinem Beisein waren zwei über achtzig Jahre alte Frauen, die zuvor todbringende Medikamente eingenommen hatten, gestorben. Der Vorsitzende Richter sprach laut aerzteblatt.de von einer bewussten Entscheidung der Frauen, aus dem Leben zu scheiden. Sie hätte den Entschluss nicht spontan getroffen. Ausschlaggebend für das Urteil waren die Patientenverfügungen der beiden, worin sie lebensverlängernde Maßnahmen untersagten. Update (9.11.2017): Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.