Reicht eine Namensabkürzung als Unterschrift?

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Namenskürzel bezeichnet man auch als Paraphe. Das ist beispielsweise ein „TS“ für Thorsten Siefarth. Reicht das „TS“ als Unterschrift?



Nein, eine Paraphe reicht nicht. Denn für eine Unterschrift ist dreierlei erforderlich:

  • individueller Schriftzug
  • Schriftzug stellt sich als Wiedergabe eines Namens dar
  • Absicht einer vollen Unterschriftsleistung lässt sich erkennen (auch wenn der Schriftzug nicht lesbar ist)

An der dritten Voraussetzung fehlt es. Bei einer Paraphe hat der Aussteller gerade nicht die Absicht, mit vollem Namen zu unterzeichnen.

Übrigens: Eine Wellenlinie kann durchaus ausreichen. Denn damit will der Unterzeichner ja gerade seine volle Unterschrift, wenn auch nicht besonders gut „übersetzbar“, zum Ausdruck bringen.

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