Seit dem 1. August 2017 ist für Gewerbeabfälle eine verschärfte Mülltrennung und genauere Dokumentation Pflicht. Das betrifft auch Pflegeunternehmen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV). Die geänderten Vorschriften sehen eine strenge Getrennthaltungspflicht vor. Bei gewerblichen Siedlungsabfällen gibt es nun 8 Kategorien: Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier; Glas; Kunststoffe; Metalle; Holz; Textilien; Bioabfälle; weitere Abfallfraktionen. Pflegeunternehmen sollten sich am besten von ihrem Abfallentsorgungsunternehmen beraten lassen. Auch hinsichtlich der erweiterten Dokumentationspflicht für alle Abfallarten.