Soll ein Rufsignal allein durch die menschliche Stimme (Umweltgeräusche werden herausgefiltert) ausgelöst werden, so gibt es dafür spezielle Akustikschalter. Eine Ärztin hatte diesen Notrufschalter einer an Epilepsie leidenden Patientin verordnet, um damit der gehäuften Sturzneigung in der Nacht zu begegnen. Die Kasse lehnte die Kostenübernahme ab. Das Sozialgericht München hat die Kasse aber zur Zahlung verurteilt (Urteil vom 14.12.2015, Az. S 44 KR 1273/13). Und zwar selbst dann, wenn der Patient in einer Pflegeeinrichtung oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe lebt.