Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant, den Medizinischen Dienst von den Krankenkassen komplett abzukoppeln. Dazu hat er heute einen Gesetzentwurf (pdf, 0,8 MB) vorgelegt. Bislang sind die Medizinischen Dienste als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Künftig sollen sie als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt werden. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst. In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein. Die Aufsicht führen künftig die Bundesländer.