Zum 1.1.2017 werden die alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Zurzeit versenden die Kassen, wenn auch reichlich spät, die entsprechenden Überleitungsbescheide. Diese sollten unbedingt geprüft werden. Versicherte ohne eigeschränkte Alltagskompetenz vollziehen einen einfachen Stufensprung (z.B. von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2), Versicherte mit einer Bescheinigung der eingeschränkten Alltagskompetenz einen doppelten Stufensprung (z.B. Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 3). Bei Fehlern muss unbedingt innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.
2. Pflegestärkungsgesetz
Neuer Pflegegrad: Umstellungsbescheide lassen auf sich warten
Noch immer warten hunderttausende Pflegebedürftige auf die Bescheide ihrer Pflegekasse zur Einstufung in den neuen Pflegegrad. Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. hin. Dessen Geschäftsführer Herbert Mauel erklärt dazu: „Trotz 14-monatiger Vorbereitungszeit gelingt es den Pflegekassen offenbar nicht, den pflegebedürftigen Menschen mitzuteilen, welche konkreten Auswirkungen die ab Januar wirkende Pflegereform tatsächlich hat.“ Er bemängelt, dass die pflegebedürftigen Menschen deswegen nicht erfahren würden, mit welcher finanziellen Leistung sie zu rechnen haben.
Gesundheitsausschuss billigt Pflegestärkungsgesetz II
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung gebilligt. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Parlament verabschiedet werden. Die wesentlichen Neuregelungen werden mit Jahresbeginn 2017 wirksam. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem festgelegt wird, wer bei bestimmten Einschränkungen welche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt und behandelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut.
Pflegestärkungsgesetz II: Pflegesätze sollen nun doch nicht eingefroren werden!
Vergangene Woche wurde der Entwurf des 2. Pflegestärkungsgesetzes vom Kabinett verabschiedet. Darin gab es, worauf der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hinweist, eine Klarstellung zu den Pflegesatzvereinbarungen. Die Pflegesätze sollen für das Jahr 2016 nicht wie ursprünglich geplant eingefroren werden. Auf diese Weise sollen die teil- und vollstationären Einrichtungen in die Lage versetzt werden, über erforderliche Anpassungen der Pflegesätze, beispielsweise aufgrund von Gehaltssteigerungen, zu verhandeln.
Zudem sei eine weitere wichtige Weichenstellung vorgenommen, meldet der Verband: Bis Mitte 2020 soll ein Personalbemessungsverfahren auf wissenschaftlicher Basis entwickelt und erprobt werden.