Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Bremen nicht Vorreiter: Kein allgemeiner Tarif für Pflegeschüler
Bremen ist das erste Bundesland, das einen Tarifvertrag für Pflegeschüler für allgemeinverbindlich erklären wollte. Das Vorhaben ist aber gestern im zuständigen Bremer Tarifausschuss gescheitert. Die Arbeitgeber wollten nicht mitmachen und stimmten deswegen dagegen. Damit gelten einheitliche Regeln über Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub weiterhin nur für die Hälfte der rund 700 Auszubildenden im Stadtstaat.
Arbeitgeberverband Pflege gegen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag
Brandenburg und Niedersachsen planen zurzeit einen Tarifvertrag für die Pflege. Dieser soll für allgemeinverbindlich erklärt werden und damit flächendeckend für alle Pflegeunternehmen gelten. Dagegen hat sich nun der Arbeitgeberverband Pflege ausgesprochen. Sein Argument: Es drohe eine Kostenexplosion. Der Deutsche Pflegerat hält dagegen und weist darauf hin, dass Arbeitsverhältnisse in der Pflege zu gering entlohnt und zusätzlich durch Befristungen und Teilzeitverträge erschwert würden. So sei für die Berufsangehörigen eine verlässliche Lebens- und Karriereplanung nicht möglich, Flucht aus dem Beruf sei vielfach die Folge. In eine ähnliche Richtung geht die Äußerung des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), gegenüber der „Ärzte Zeitung“: Fair verhandelter Lohn müsse eine Selbstverständlichkeit sein.