Eine Stellenausschreibung enthielt die Formulierungen „erste Berufserfahrung“ und „Berufsanfänger“. Daraus könnte sich eine Benachteiligung für ältere Bewerber ableiten lassen. Das Bundesarbeitsgericht hat einen Verstoß gegen § 11 in Verbindung mit § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) jedoch in einem soeben veröffentlichten Urteil verneint (26.1.2017, Az. 8 AZR 73/16). Das ist allerdings kein Freibrief. Denn die Auslegung einer Stellenausschreibung kann auch zu einem anderen Ergebnis führen. Deswegen sollte man mit dem Begriff „Berufsanfänger“ vorsichtig sein. Es muss klar erkennbar sein, dass ältere Bewerber nicht ausgeschlossen werden.
Alter
Urteil zum Sozialhilferecht: Wann gilt ein Antragsteller als „alter Mensch“?
Das Sozialhilferecht sieht Grundsicherungsleistungen für ältere Menschen vor. Im Sozialgesetzbuch XII finden sich diese u.a. auch im Abschnitt „Altenhilfe“. Doch wer fällt hierunter? Gibt es eine Altersgrenze? Müssen noch weitere Umstände hinzutreten? Darüber hat das Bundessozialgericht nun erstmals entschieden. Mehr lesen