Das Verwaltungsgericht Berlin hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem Jugendliche von Erziehern in alternierenden Schichtmodellen betreut werden. Und zwar rund um die Uhr. Das Problem dabei war die Arbeitszeitgrenze von 10 Stunden. Das Gericht hat dazu geurteilt: Das Arbeitszeitgesetz ist in vollem Umfang anwendbar, die Grenze muss eingehalten werden. Die Entscheidung dürfte auch für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Pflegebedürftigen relevant sein. Mehr lesen