Die Kosten für die augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit müssen nicht von der Versicherung erstattet werden. Alterssichtigkeit ist nach einem soeben veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München keine Krankheit. Mehr lesen
Rechtssicherheit rund um das Pflegerecht
Die Kosten für die augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit müssen nicht von der Versicherung erstattet werden. Alterssichtigkeit ist nach einem soeben veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München keine Krankheit. Mehr lesen