Das Bundessozialgericht hat gestern entschieden (Az. B 9 BL 1/17 R), dass auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben können. Die Klägerin leidet an einer schweren Alzheimer-Demenz und kann deshalb Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten. Das beantragte Blindengeld lehnte die beklagte Behörde ab. Das Bundessozialgericht hat ausgeführt, dass auch bei cerebralen Störungen eine Blindheit anzunehmen ist. Und zwar dann, wenn zwar keine spezifische Sehstörung nachweisbar ist, der Betroffene aber wegen der cerebralen Störung nichts sieht. Allerdings: Das Blindengeld soll blindheitsbedingten Mehraufwand ausgleichen. Kann ein solcher Aufwand aufgrund der Eigenart des Krankheitsbildes gar nicht erst entstehen, dann würde der Zweck des Blindengelds verfehlt. Ob ein solcher Ausschlussgrund hier zum Tragen kommt, das muss jetzt das Landessozialgericht prüfen. Das Bundessozialgericht hat den Rechtsstreit deswegen dorthin zurückverwiesen.
Alzheimer
Heute: 100. Todestag von Alois Alzheimer
Zu seinem 100. Todestag am 19. Dezember erinnert die Deutsche Alzheimer Gesellschaft an Alois Alzheimer (geb. 1864). Der Psychiater beschrieb als erster die Symptome dieser Form der Demenz und gewann grundlegende Erkenntnisse, die bis heute gültig sind. Auch wenn die Krankheit noch immer nicht heilbar ist, kann viel getan werden, um das Leben von Menschen mit Demenz zu verbessern. Mehr lesen